Aufgabe IV – Völkerrecht und Akteure internationaler Konfliktbearbeitung
Völkerrecht und Akteure internationaler Konfliktbearbeitung
Prüfungsteil A
Stelle wesentliche Kennzeichen des Völkerrechts im Überblick dar!
Die öffentliche und politische Wahrnehmung des Völkerrechts und vor allem von Völkerrechtsbrüchen ist durch die mediale Berichterstattung geprägt.
Arbeite aus den Statistiken M 1, M 2 und M 3 wesentliche Merkmale der medialen Berichterstattung über den Krieg gegen die Ukraine in den ersten drei Monaten nach dem Angriff Russlands heraus!
Bewerte ausgehend von den Ergebnissen der Aufgabe 2.1 die Rolle der Medien und der Öffentlichkeit als Akteure in der internationalen Politik!
In der medialen Berichterstattung sind langfristige Konflikte und dauerhafte Krisenregionen häufig weniger präsent.
Charakterisiere den Konflikt in Haiti in Form eines Schaubilds anhand des Textes M 4 unter Berücksichtigung der Dimensionen des Konflikts sowie der Interessen der Beteiligten!
Diskutiere ausgehend von deinen Ergebnissen aus der Aufgabe 3.1 Chancen und Hemmnisse internationaler Kooperation!
Prüfungsteil B
Bearbeite eine Halbjahresaufgabe entweder zu 12/1 oder 12/2.
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Beurteile die in dem Artikel der Zeitung „DIE ZEIT“ dargestellten hybriden Maßnahmen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für Gesellschaft und Staat!
Diskutiere ausgehend von dem Artikel am Beispiel Deutschlands die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten, gegen hybride Maßnahmen vorzugehen!
Material: Eva Wolfangel auf der Homepage der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 15. Februar 2025 über russische Einflussversuche
Im Vorfeld der Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfand, warnten Sicherheitsbehörden vor zunehmenden Einflussversuchen aus dem Ausland, vor allem aus Russland.
1Robert Habeck war von 2021 bis 2025 Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 Kanzlerkandidat der Partei „Die Grünen“.
Quelle: Eva Wolfangel: Desinformation und Cyberangriffe. Stimmt das eigentlich, dass Russland versucht, die Wahl zu beeinflussen?, Onlineausgabe DIE ZEIT vom 15. Februar 2025, https://www.zeit.de/digital/internet/2025-02/desinformation-cyberangriffe-russland-bundestagswahl-einfluss/komplettansicht (Stand: 8. September 2025).
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
In deinem Kurs im Fach Politik und Gesellschaft hältst du ein Referat zum Thema „Menschenrechte in Verfassungsnorm und Verfassungsrealität am Beispiel Georgiens“. Bei deinen Recherchen stößt du auf den Zeitungsartikel (Material 1) und das Zitat aus der Verfassung (Material 2).
Überprüfe, inwiefern sich die Materialien 1 und 2 als Grundlage für dein Referat eignen!
Diskutiere ausgehend von den Materialien 1 und 2 Möglichkeiten und Grenzen der Demokratieförderung von außen!
Material 1: Das Magazin „Der Spiegel“ am 17. September 2024 über die aktuelle Situation in Georgien
1Hier wird die Verwendung des Begriffs in der georgischen Gesetzgebung zitiert. Verbreiteter sind die Formulierungen „LGBTQ“ oder „LGBTQIA+“, die weitere Identitäten von Geschlecht und Sexualität aufgreifen.
Quelle: Der Spiegel: Georgien verabschiedet umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz, Onlineausgabe Der Spiegel vom 17. September 2024, https://www.spiegel.de/ausland/georgien-verabschiedet-umstrittenes-anti-lgbtq-gesetz-a-732eaf59-e2e5-42eb-8ece-b5f03bfb1eae (Stand: 11. September 2025).
Material 2: Auszug aus der Verfassung Georgiens vom 24. August 1995 in der Fassung vom 23. März 2018
1Der Begriff „Rasse“ findet hier wie in vielen anderen Verfassungstexten abgeleitet von der englischsprachigen Nutzung Verwendung und ist eher im Sinne der Begriffe „Herkunft“ oder „Ethnie“ zu verstehen. Die Einteilung von Menschen in Rassen ist wissenschaftlich falsch und nicht möglich.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Hrsg.): Georgische Gesetze auf Deutsch, Tbilissi 2020, S. 9.
Weiter lernen mit SchulLV Plus!
monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Auszug aus der Analyse der Medienberichterstattung im Hinblick auf die Beitragsmenge im Zeitverlauf über die ersten drei Monate des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung am 5. Oktober 2023
Die vorliegende Studie untersucht die journalistische Berichterstattung über den Krieg Russlands gegen die Ukraine anhand von acht deutschen Leitmedien. Erfasst wurden alle Beiträge (Berichte und Kommentare), die sich mit dem Krieg gegen die Ukraine, dem Kriegsverlauf, Kriegsursachen, Folgen des Kriegs für die beteiligten Länder oder für Deutschland und/oder Maßnahmen im Kontext des Kriegs beschäftigen. Dabei musste es nicht unbedingt um das Kriegsgeschehen selbst gehen. Relevant waren beispielsweise auch Beiträge, die den Krieg in einem politischen oder wirtschaftlichen Kontext thematisierten.


Anmerkung:
Zwischen Februar und Mai 2022 verschob sich der Frontverlauf kaum. Auf die besonders umkämpften ukrainischen Städte Charkiw und Odessa gab es täglich Angriffe. Die diplomatischen Bemühungen um ein Ende der Kämpfe hielten an. Im April 2022 wurden die ersten Satellitenbilder veröffentlicht, die Massengräber um die Stadt Mariupol zeigten. Zugleich intensivierten sich die Kämpfe um das Stahlwerk Asowstal, wohin sich die letzten Verteidiger Mariupols zurückgezogen hatten. Am 20. Mai 2022 endete der Kampf um das Asowstal-Werk und die letzten ukrainischen Soldatinnen und Soldaten legten ihre Waffen nieder.
Quelle: Marcus Maurer, Jörg Haßler und Pablo Jost: Analyse. Die Qualität der Medienberichterstattung über Russlands Krieg gegen die Ukraine, Ukraine-Analyse Nr. 289, Grafik 2, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung vom 5. Oktober 2023, https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/nr289/541402/analyse-die-qualitaet-der-medienberichterstattung-ueber-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/ (Stand: 11. September 2025).
Material 2: Auszug aus der Analyse der Medienberichterstattung im Hinblick auf die Bewertung diplomatischer Maßnahmen in der Berichterstattung deutscher Leitmedien über die ersten drei Monate des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung am 5. Oktober 2023


Anmerkung:
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Die Abkürzung ÖRR steht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
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Die Maßeinheit Saldo beruht auf einer Berechnung der Differenz positiver, d. h. befürwortender, und negativer, d. h. ablehnender, Berichterstattungen. Werden 200 Beiträge ausgewertet und es finden sich 150 eine Maßnahme befürwortende (75 % der Beiträge) und 50 eine Maßnahme ablehnende (25 % der Beiträge) Bewertungen, ergibt sich aus der Differenz der Bewertungen in Prozent der Saldo hinsichtlich der befürwortenden bzw. ablehnenden Bewertung, d. h. eine überwiegend positive Einschätzung der Maßnahme. Je weiter der prozentuale Wert Richtung Null tendiert, desto ausgewogener ist die Menge an positiven und negativen Bewertungen.
Quelle: eigene Erstellung auf Basis von: Marcus Maurer, Jörg Haßler und Pablo Jost: Analyse. Die Qualität der Medienberichterstattung über Russlands Krieg gegen die Ukraine, Ukraine-Analyse Nr. 289, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung vom 5. Oktober 2023, https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/nr-289/541402/analyse-die-qualitaet-der-medienberichterstattung-ueber-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/ (Stand: 11. September 2025).
Material 3: Auszug aus der Analyse der Medienberichterstattung im Hinblick auf die Bewertung militärischer Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine, explizit die Lieferung schwerer Waffen über die ersten drei Monate des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung am 5. Oktober 2023


Anmerkung:
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Die Abkürzung ÖRR steht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
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Die Maßeinheit Saldo beruht auf einer Berechnung der Differenz positiver, d. h. befürwortender, und negativer, d. h. ablehnender, Berichterstattungen. Werden 200 Beiträge ausgewertet und es finden sich 150 eine Maßnahme befürwortende (75 % der Beiträge) und 50 eine Maßnahme ablehnende (25 % der Beiträge) Bewertungen, ergibt sich aus der Differenz der Bewertungen in Prozent der Saldo hinsichtlich der befürwortenden bzw. ablehnenden Bewertung, d. h. eine überwiegend positive Einschätzung der Maßnahme. Je weiter der prozentuale Wert Richtung Null tendiert, desto ausgewogener ist die Menge an positiven und negativen Bewertungen.
Quelle: eigene Erstellung auf Basis von: Marcus Maurer, Jörg Haßler und Pablo Jost: Analyse. Die Qualität der Medienberichterstattung über Russlands Krieg gegen die Ukraine, Ukraine-Analyse Nr. 289, veröffentlicht auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung vom 5. Oktober 2023, https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/nr-289/541402/analyse-die-qualitaet-der-medienberichterstattung-ueber-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/ (Stand: 11. September 2025).
Material 4: Der Wissenschaftler Dr. Tim Glawion zur Situation auf Haiti auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung am 17. Oktober 2024
Quelle: Tim Glawion: Haiti, Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung vom 17. Oktober 2024, https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/328218/haiti/#node-content-title-2 (Stand: 5. September 2025).
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Darstellung wesentlicher Kennzeichen des Völkerrechts, z. B.:
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Völkerrecht als überstaatliche Rechtsordnung und Sammelbegriff für alle Rechtsnormen zur Regelung der Verhältnisse unabhängiger Staaten untereinander, der Beziehungen zwischen einzelnen Staaten und internationalen Organisationen;
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souveräne Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts;
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Vielseitigkeit der Rechtsquellen, wie z. B. völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht, sogenanntes Weiches Recht, allgemeine Rechtsgrundsätze;
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zentrale völkerrechtliche Entwicklungen, etwa im Bereich der Kriegsführung, z. B. Verbot von Angriffskriegen, oder beim Schutz und der Achtung der Menschenrechte, z. B. humanitäres Völkerrecht;
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Anerkennung des Völkerrechts in Abhängigkeit der Anerkennung durch die jeweiligen Staaten;
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eingeschränkte Sanktionierbarkeit durch Fehlen einer zentralen Gesetzgebungs- und Vollstreckungsinstanz, d. h. Selbstverwiesenheit der Staaten zur Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten und Beilegung von Streitigkeiten.
Herausarbeiten wesentlicher Merkmale der medialen Berichterstattung über den Krieg gegen die Ukraine in den ersten drei Monaten nach dem Angriff Russlands aus den Statistiken M 1, M 2 und M 3, z. B.:
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zunächst grundsätzlich hohe Präsenz des Themas in den untersuchten Medien zu Beginn des Kriegs im Februar 2022, aber kontinuierlicher Rückgang der wöchentlichen Menge der Berichterstattung über den Krieg bis Ende Mai nahezu unabhängig von der Relevanz des Kriegsgeschehens und anderen Ereignissen (vgl. M 1);
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ab Mitte April 2022 zwischenzeitlich erneuter Anstieg der Berichterstattung ohne Erreichen des Spitzenwertes, etwa aufgrund der Ereignisorientierung von Nachrichtenmedien (vgl. M 1);
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meinungsbildende Bewertung der Maßnahmen zur Beendigung des Kriegs in den untersuchten Medien (vgl. M 2 und M 3):
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insgesamt überwiegend befürwortende Haltung gegenüber diplomatischen Maßnahmen, allerdings mit in Teilen niedrigem Saldo zwischen positiver und negativer Bewertung in den Beiträgen (vgl. M 2),
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Erwartung einer geringeren Effizienz diplomatischer Maßnahmen zur Beendigung des Krieges, u. a. Überwiegen ablehnender Beiträge in der täglichen Nachrichtensendung des ÖRR (20 Uhr) mit einem Saldo von -10 %, geringes Zutrauen in die Effizienz der Diplomatie bei drei weiteren Medien mit einem Saldo unter 10 % (vgl. M 2),
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vergleichsweise hohe Diskrepanz der Beiträge bei der Einschätzung der Effizienz diplomatischer Maßnahmen mit Salden von -10 % bis 52,6 % (vgl. M 2),
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grundlegend positive bzw. befürwortende Bewertung der Lieferung schwerer Waffen mit jeweiligen Saldo über 50 %, mit Ausnahme des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins (Saldo bei 7,7 %) (vgl. M 3),
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wöchentliches Nachrichtenmagazin als einziges untersuchtes Medium mit einer positiven Bewertung diplomatischer Maßnahmen (Saldo 52,6 %) im Vergleich zu Bewertung von Lieferungen schwerer Waffen (Saldo 7,7 %);
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keine Einheitlichkeit der Berichterstattung der acht Leitmedien bei der Bewertung möglicher Maßnahmen zur Beendigung des Krieges bei überwiegend befürwortender Haltung gegenüber der Lieferung schwerer Waffen im Gegensatz zu einer abwägenden Haltung gegenüber diplomatischen Maßnahmen.
Bewertung der Rolle der Medien und der Öffentlichkeit als Akteure in der internationalen Politik ausgehend von den Ergebnissen der Aufgabe 2.1:
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Abgrenzung der Medien und der Öffentlichkeit von formalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern wie Staaten und internationalen Organisationen;
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Medien als Informationsvermittler gegenüber der Öffentlichkeit, z. B. hinsichtlich internationaler Ereignisse, Konflikte oder Abkommen (vgl. M 1);
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Einflussnahme auf die öffentliche und politische Wahrnehmung von Themen durch Agenda-Setting, etwa durch Themenauswahl, Themengewichtung und Framing, sowie Gatekeeping, z. B. Fokussierung auf bestimmte Regionen oder Akteure;
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Funktion der Meinungsbildung durch Art der Berichterstattung, Analyse, Kommentierung als Grundlage einer Bewertung und Interpretation von internationalen Ereignissen (vgl. M 2);
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Kontrollfunktion der Medien durch Sichtbarmachen politischer Prozesse und Missstände, u. a. Kriegsverbrechen, Korruption und Menschenrechtsverletzungen;
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Einflussnahme auf Verhalten von Wählerinnen und Wählern sowie von Politikerinnen und Politikern und damit auf außenpolitisches Handeln, zum Beispiel bei der Wahl außenpolitischer Strategien und Maßnahmen (vgl. M 3);
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Information und Interessenartikulation der Zivilgesellschaft in Form von NGOs, Aktivistinnen und Aktivisten und von Protestbewegungen;
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Ausüben von Druck auf Regierungen und weitere internationale Akteure durch öffentliche Meinung, z. B. durch Proteste, NGOs, transnationale Netzwerke, Lobbyarbeit;
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Möglichkeit der wirtschaftlichen Einflussnahme der Öffentlichkeit durch Konsumverhalten und Boykottaufrufe.
→ Du gelangst zu einem abschließenden Wert- und Sachurteil.
Charakterisierung des Konflikts in Haiti in Form eines Schaubilds unter Berücksichtigung der Dimensionen des Konflikts sowie der In teressen der Beteiligten, z. B.:
Die Darstellung in Form eines Schaubilds kann sich auf unterschiedliche Vorgehensweisen stützen, muss aber erkennbare grafische Elemente in Struktur und Inhalt aufgreifen. Eine mögliche Lösung könnte folgendermaßen gestaltet werden:


Diskussion von Chancen und Hemmnissen internationaler Kooperation ausgehend von Ihren Ergebnissen aus der Aufgabe 3.1:
Chancen internationaler Kooperation, z. B.:
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Stärkung stabiler Strukturen und Friedenssicherung durch Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure;
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effektive Lösungen für globale Probleme wie Klimawandel, Pandemien, Fluchtursachenbekämpfung und Migration;
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Beförderung von ökonomischer Sicherheit und wirtschaftlichem Wohlstand durch internationale Handelsabkommen, Entwicklungshilfe, Technologietransfer usw.;
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Förderung von Forschung, Bildung, Tourismus und interkultureller Zusammenarbeit, auch zum Abbau von Vorurteilen durch kulturellen Austausch und Verständigung;
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Ressourcenbündelung in finanzieller, logistischer und personeller Hinsicht;
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Expertise u. a. in medizinischer, technischer, diplomatischer Hinsicht;
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grundsätzliche Möglichkeit der Lastenteilung durch Kooperation; − Sicherheitsgarantien durch Multilateralität.
Hemmnisse internationaler Kooperation, z. B.:
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Dominanz nationaler Eigeninteressen in machtpolitischer, wirtschaftlicher oder auch ideologischer Hinsicht sowie Dominanz wirtschaftlich und militärisch starker Staaten (vgl. 3.1);
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Interessen- und Zielkonflikte zwischen den beteiligten Akteuren, verschiedenen politischen Systemen, Werten, Kommunikationsformen und Machtverhältnissen;
-
Schwierigkeiten in der Kooperation, z. B. von Hilfsorganisationen und lokalen Organisationen, u. a. durch hinderliche Bürokratie (vgl. 3.1);
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Diskrepanzen in der Wahrnehmung und Umsetzung von Menschenrechten;
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fehlendes Vertrauen in Nachbarstaaten, internationale Akteure und internationale Gemeinschaft, etwa aufgrund negativer Erfahrungen mit internationalen Hilfen und Unterstützungsleistungen von NGOs (vgl. 3.1);
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fehlende Nachhaltigkeit kurzfristiger Kooperationen.
→ Du gelangst zu der Erkenntnis, dass internationale Kooperation vielseitige Chancen zur Lösung regionaler und globaler Probleme bietet, diese aber deutliche Grenzen in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen findet.
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Beurteilung der in dem Artikel von „DIE ZEIT“ dargestellten hybriden Maßnahmen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für Gesellschaft und Staat, z. B.:
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Erschütterung des Vertrauens in Demokratie, Medien und Institutionen durch Desinformationsverbreitung und Polarisierung;
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Schwächung staatlicher Handlungsfähigkeit und Untergraben staatlicher Reaktionsfähigkeit durch Ressourcenbindung und anhaltende Einflussversuche;
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Verunsicherung der Bevölkerung und Untergraben gesellschaftlicher Resilienz durch Angstnarrative, etwa zu Krieg, Energieknappheit und Migration, v. a. in sozialen Netzwerken;
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Beeinflussung politischer Meinungsbildung durch manipulative Inhalte im Wahlkontext sowie Normalisierung radikaler und verschwörungsideologischer Positionen;
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Verstärkung gesellschaftlicher Spaltung durch gezielte Angriffe auf die Debattenkultur und dadurch langfristige Erosion des Vertrauens in Staat, Medien und politische Institutionen, z. B. Täuschung durch gefälschte Nachrichtenportale und sogenannte Doppelgänger-Seiten;
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physische Bedrohung von kritischer Infrastruktur durch Sabotageakte und Brandanschläge;
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Gefährdung öffentlicher Sicherheit durch systematisches Schüren von Ängsten und Unruhestiftung;
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Erschwerung staatlicher Abwehrmaßnahmen durch Unschärfe zwischen Meinung, Manipulation und Sabotage.
→ Du kommst zu dem Schluss, dass das Gefährdungspotenzial hybrider Maßnahmen zur Interessendurchsetzung Russlands hoch ist, da sie an der Schnittstelle von psychologischer Kriegsführung, politischer Polarisierung und Destabilisierung sowie realer Sabotage operieren.
Diskussion der Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten gegen hybride Maßnahmen ausgehend vom Artikel am Beispiel Deutschlands:
Argumente, die für die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten sprechen, z. B.:
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Ansatz der vernetzten Gefahrenanalyse, d. h. ganzheitliche, koordinierte Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteure;
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Aufbau von gesellschaftlicher Resilienz gegenüber Desinformationskampagnen, z. B. durch politische Bildung;
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Reduzierung strategischer Abhängigkeiten z. B. im Energie- oder Hochtechnologiebereich;
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außenpolitische Reaktion, etwa durch wirtschaftliche Sanktionen oder diplomatischen Druck;
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Verbesserung der Datenanalyse und Cybersicherheit durch gesetzliche Maßnahmen, z. B. europäischer Rechtsakt zur Cybersicherheit, oder den Ausbau der digitalen Infrastruktur;
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Förderung der Resilienz der Informations- und Kommunikationstechnologie, z. B. durch das Bundesamt für Sicherheit in der Infor mationstechnik.
Argumente, die die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten relativieren, z. B.:
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erschwerter Zugriff und Beweisführung der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den tatsächlichen Urheberinnen und Urhebern wie z. B. russische Hackergruppen;
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begrenzte staatliche Handhabe gegen gezielte Desinformation in den Sozialen Medien;
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Komplexität und Fehleranfälligkeit der notwendigen Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren wie dem Bundesamt für Informationssicherheit, dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden;
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vergleichbar langsame Reaktionsfähigkeit, z. B. durch notwendige Gesetzgebungsprozesse;
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Abhängigkeit von internationalen Partnern wie EU oder NATO mit u. U. unterschiedlichen Interessen bzw. Gefahrenbewertungen;
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nicht ausreichend ausgebaute Resilienz der Zivilgesellschaft z. B. im Bereich der Desinformation oder des Zivilschutzes, nur langsame Entfaltung der Wirksamkeit politischer Bildung;
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sich dynamisch verändernde Gefahrenlagen;
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wirtschaftliche Abhängigkeiten von potenziellen Urhebern von hybriden Maßnahmen als Hemmnis für deren Sanktionierung.
→ Du erkennst, dass die Bundesrepublik Deutschland durchaus wirksam gegen hybride Maßnahmen vorgehen kann, dabei aber auch in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt ist.
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Überprüfung der Eignung des Artikels und des Verfassungsauszugs als Grundlage für das Referat zum Thema „Menschenrechte in Verfassungsnorm und Verfassungsrealität am Beispiel Georgiens“:
Die Eignung stützende Aspekte, z. B.:
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Veranschaulichung der staatlichen Diskriminierung von Personen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung in Georgien;
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Verstoß gegen das in der Verfassung Georgiens zugesicherte Diskriminierungsverbot;
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Beleg für die mögliche Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität, gerade in Staaten mit Demokratiedefizit;
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Aufzeigen der Schlüsselfunktion des Minderheitenschutzes und der Einklagbarkeit von Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat;
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Spiegelung der Bedeutung der umfassenden Garantie der Menschenrechte als wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Demokratie und Diktatur;
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Bericht über Gesetz zur „ausländischen Einflussnahme“ als Hinweis auf antidemokratische Tendenzen, etwa durch die Einschränkung des Menschenrechts auf Medien- und Informationsfreiheit.
Die Eignung relativierende Aspekte, z. B.:
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fehlende Informationen über weitere wesentliche Aspekte des Umgangs mit Menschenrechten in Georgien (z. B. bezüglich des Asylrechts);
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mangelnde Möglichkeit zum Abgleich der Informationen mit anderen Medienberichten;
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fehlende weitere Informationen zur Verfassungsnorm der Menschenrechte sowie ihrer Einklagbarkeit;
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offene Frage nach juristischem Verständnis des Begriffs „Geschlecht“ in der Verfassung Georgiens im Sinne des biologischen Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung;
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nur Hinweis auf, aber kein Beleg für das Vorhandensein einzelner Grundrechte in Georgien (vgl. Demonstrationen proeuropäischer Bürgerinnen und Bürger).
→ Du kommst zu dem Ergebnis, dass die Materialien zwar über die Bedeutung der Einschränkung wesentlicher Freiheits- und Gleichheitsrechte berichten und mit dem Auszug aus der Verfassung einen Einblick in die verfassungsrechtliche Verankerung geben, aber kein vollständiges Bild über die Umsetzung der Menschenrechte in Georgien vermitteln.
Diskussion von Möglichkeiten und Grenzen der Demokratieförderung von außen anhand des Materials:
Möglichkeiten der Demokratieförderung von außen, z. B.:
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internationale Ächtung von Menschenrechtsverletzungen, etwa von queerfeindlicher Politik im Rahmen der Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention (vgl. Material);
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Einwirkung auf diplomatischer und rechtlicher Ebene, etwa durch Einfordern demokratischer Standards als Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt (vgl. Material);
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Einschränkung wirtschaftlicher Unterstützung bzw. Zusammenarbeit als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, z. B. Reduktion der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit;
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mediale und öffentlichkeitswirksame Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen als Signalwirkung für proeuropäische Demonstrantinnen und Demonstranten (vgl. Material);
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strukturelle und finanzielle Unterstützung demokratischer bzw. regierungskritischer Gruppen und Einrichtungen und damit auch Aus druck von Solidarität mit Betroffenen.
Grenzen der Demokratieförderung von außen, z. B.:
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Selbstbestimmungsrecht eines Landes über innere Angelegenheiten (vgl. Abstimmung des Gesetzes im Parlament) und damit fehlende Legitimation zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung von außen (vgl. Material);
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Einflussnahme anderer undemokratischer internationaler Partner und Kooperation mit diesen, etwa Nähe zu Russland (vgl. Material);
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geringe Beeinflussbarkeit bestimmter Strukturen, traditionalistischer Werte und Einflussgeber vor Ort (vgl. Material).
→ Du gelangst zu einem abschließenden Urteil.