Aufgabe III – Modernisierungsprozesse und ihre Auswirkungen auf die soziale Ungleichheit und den Sozialstaat sowie Soziologische Theorie
Modernisierungsprozesse und ihre Auswirkungen auf die soziale Ungleichheit und den Sozialstaat sowie Soziologische Theorie
Prüfungsteil A
Stelle Kontinuität und Wandel der Rolle der Frau im Überblick dar!
Zur Erklärung der Vielfalt von Lebensentwürfen in der modernen Gesellschaft lässt sich unter anderem die Individualisierungshypothese heranziehen.
Arbeite aus dem Text M 1 Merkmale der ersten und zweiten Moderne nach dem Verständnis des Soziologen Ulrich Beck heraus!
Bewerte ausgehend vom Text M 1 Chancen der zunehmenden Individualisierung für die eigene Lebensgestaltung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in modernen Gesellschaften!
Modernen Gesellschaften gelingt es in unterschiedlichem Maße, soziale Mobilität zu ermöglichen.
Analysiere und interpretiere den Auszug M 2 aus der Graphic Novel „Scheiblettenkind“ von Eva Müller im Hinblick auf Aufstiegschancen und -barrieren in Deutschland!
Beurteile ausgehend vom Auszug aus der Graphic Novel M 2 die Beeinflussbarkeit sozialer Ungleichheit durch individuelles Verhalten bzw. durch staatliche Maßnahmen!
Prüfungsteil B
Bearbeite eine Halbjahresaufgabe entweder zu 12/1 oder 12/2.
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Beurteile die in dem Artikel der Zeitung „DIE ZEIT“ dargestellten hybriden Maßnahmen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für Gesellschaft und Staat!
Diskutiere ausgehend von dem Artikel am Beispiel Deutschlands die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten, gegen hybride Maßnahmen vorzugehen!
Material: Eva Wolfangel auf der Homepage der Zeitung „DIE ZEIT“ vom 15. Februar 2025 über russische Einflussversuche
Im Vorfeld der Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfand, warnten Sicherheitsbehörden vor zunehmenden Einflussversuchen aus dem Ausland, vor allem aus Russland.
1Robert Habeck war von 2021 bis 2025 Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 Kanzlerkandidat der Partei „Die Grünen“.
Quelle: Eva Wolfangel: Desinformation und Cyberangriffe. Stimmt das eigentlich, dass Russland versucht, die Wahl zu beeinflussen?, Onlineausgabe DIE ZEIT vom 15. Februar 2025, https://www.zeit.de/digital/internet/2025-02/desinformation-cyberangriffe-russland-bundestagswahl-einfluss/komplettansicht (Stand: 8. September 2025).
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
In deinem Kurs im Fach Politik und Gesellschaft hältst du ein Referat zum Thema „Menschenrechte in Verfassungsnorm und Verfassungsrealität am Beispiel Georgiens“. Bei deinen Recherchen stößt du auf den Zeitungsartikel (Material 1) und das Zitat aus der Verfassung (Material 2).
Überprüfe, inwiefern sich die Materialien 1 und 2 als Grundlage für dein Referat eignen!
Diskutiere ausgehend von den Materialien 1 und 2 Möglichkeiten und Grenzen der Demokratieförderung von außen!
Material 1: Das Magazin „Der Spiegel“ am 17. September 2024 über die aktuelle Situation in Georgien
1Hier wird die Verwendung des Begriffs in der georgischen Gesetzgebung zitiert. Verbreiteter sind die Formulierungen „LGBTQ“ oder „LGBTQIA+“, die weitere Identitäten von Geschlecht und Sexualität aufgreifen.
Quelle: Der Spiegel: Georgien verabschiedet umstrittenes Anti-LGBTQ-Gesetz, Onlineausgabe Der Spiegel vom 17. September 2024, https://www.spiegel.de/ausland/georgien-verabschiedet-umstrittenes-anti-lgbtq-gesetz-a-732eaf59-e2e5-42eb-8ece-b5f03bfb1eae (Stand: 11. September 2025).
Material 2: Auszug aus der Verfassung Georgiens vom 24. August 1995 in der Fassung vom 23. März 2018
1Der Begriff „Rasse“ findet hier wie in vielen anderen Verfassungstexten abgeleitet von der englischsprachigen Nutzung Verwendung und ist eher im Sinne der Begriffe „Herkunft“ oder „Ethnie“ zu verstehen. Die Einteilung von Menschen in Rassen ist wissenschaftlich falsch und nicht möglich.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (Hrsg.): Georgische Gesetze auf Deutsch, Tbilissi 2020, S. 9.
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Hartmut Rosa, David Strecker und Andrea Kottmann über Ulrich Becks Sichtweise auf die erste und zweite Moderne in ihrem Fachbuch „Soziologische Theorien“ von 2013
Der Soziologe Ulrich Beck (1944-2015) setzte sich unter anderem mit dem Wandel in modernen Gesellschaften auseinander: Er beschreibt den Übergang von einer ersten zur zweiten Moderne und nennt diesen die Modernisierung der Moderne. Hartmut Rosa, David Strecker und Andrea Kottmann fassen wesentliche Aussagen Ulrich Becks zusammen:
1Adoleszenz: hier Phase der Jugend bzw. des frühen Erwachsenenalters.
2erodieren: hier an Bedeutung verlieren.
Quelle: Hartmut Rosa, David Strecker und Andrea Kottmann: Soziologische Theorien, 2. Auflage, Konstanz und München 2013, S. 215-218.
Material 2: Auszug aus der Graphic Novel „Scheiblettenkind“ von Eva Müller
Die Graphic Novel „Scheiblettenkind“ 1 basiert auf den Erfahrungen und dem Lebensweg der Zeichnerin und Autorin Eva Müller und ihrer Familie, die von ihr künstlerisch verarbeitet werden. Die Hauptfigur erzählt von der bäuerlichen Herkunft ihrer Großeltern und dem westdeutschen Arbeitermilieu, dem ihre Eltern angehören. Ihre eigene Kindheit, Jugend und ihr frühes Erwachsenenleben wird von finanziellen Einschränkungen und fehlenden Bildungschancen bestimmt. Als Kind wird sie von Gleichaltrigen mit Schimpfwörtern wie „Scheiblettenkind“ ausgegrenzt. Trotz dieser Hindernisse studiert sie Illustration und wird Künstlerin.






1Scheibletten: eher günstiges Schmelzkäseprodukt.
Anmerkungen:
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BAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung für Studierende bzw. Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich die sich aus dem Gesetz ergebende finanzielle Unterstützung für diese Gruppen bezeichnet.
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Plasmaspenden: Für das Spenden von Blutplasma wird von manchen Organisationen eine Aufwandsentschädigung bezahlt.
Quelle: Eva Müller: Scheiblettenkind, Berlin 2022, S. 213 und S. 275–276.
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Darstellung von Kontinuität und Wandel der Rolle der Frau im Überblick:
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Frauenrolle als in einer bestimmten Kultur für Frauen als typisch oder akzeptabel geltende Verhaltensweisen oder Erwartungen an Aussehen, Eigenschaften und Fähigkeiten.
Darstellung von Kontinuität im Hinblick auf die Frauenrolle, z. B.:
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Einfluss von Geschlechterstereotypen, z. B. Annahmen über Eigenschaften, Fähigkeiten, Verhaltensweisen oder Aussehen aufgrund des Geschlechts;
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Einschränkung der individuellen Freiheit durch den Erwartungsdruck sowie Konflikte zwischen eigenem Verhalten bzw. Aussehen und genderstereotypen Erwartungen;
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identitätsbildende Funktion der Auseinandersetzung mit Rollenbildern;
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Fortbestehen sozialer Ungleichheiten, z. B. hinsichtlich der Arbeitsteilung in der Familie oder in der Arbeitswelt;
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Fortbestand von auf einem traditionellen Frauenbild fußenden rechtlichen Regelungen, z. B. Ehegattensplitting im Steuerrecht;
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Tendenz zum Infragestellen rechtlicher oder sozialer Veränderun gender Frauenrolle durch Teile der Gesellschaft.
Darstellung von Wandel im Hinblick auf die Rolle der Frau, z. B.:
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Veränderung der Frauenrollen im historischen Verlauf und zeitliche Parallelität unterschiedlicher Rollenerwartungen, z. B. je nach Standeszugehörigkeit;
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Verminderung bestehender rechtlicher und sozialer Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern durch politische und gesellschaftliche Maßnahmen, z. B. in der Arbeitswelt oder im Hinblick auf politische Partizipationsrechte;
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Aufbrechen des traditionellen zugunsten eines egalitären Rollenverständnisses v. a. durch die zunehmende Berufstätigkeit von Frauen, die stärkere Einbindung der Männer in Hausarbeit und Kindererziehung und gezielte staatliche Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung;
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Öffnung des traditionellen Geschlechterverständnisses über die binäre Zuweisung von Mann und Frau hinaus, z. B. männlich/weiblich/divers.
Herausarbeiten der Merkmale der ersten und zweiten Moderne nach dem Verständnis des Soziologen Ulrich Beck aus dem Text M 1:
Merkmale der ersten Moderne:
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Individualisierung, also Loslösung des Individuums von tradierten Bindungen und Erwartungen;
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Ermöglichung eigener Entscheidungen in Bezug auf die Berufswahl, die Familiengründung, religiöse oder politische Präferenzen und Entwicklung einer stabilen, selbst gewählten Identität;
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Entwicklung von Stabilitätsgaranten:
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in der Regel dauerhafter Bestand der individuell in der Adoleszenzphase gewählten Bindungen, z. B. an den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin,
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Herausbildung neuer, klar abgrenzbarer sozialer Milieus mit ähnlichen Lebenslagen und Interessen bei begrenzter sozialer Mobilität,
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orientierungstiftende Funktion eines planbaren Lebenslaufs.
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Merkmale der zweiten Moderne:
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Verbesserung der ökonomischen Lebensverhältnisse, Bildungsexpansion und Ausbau des Sozialstaats;
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sozialer Aufstieg nahezu aller sozialen Schichten („Fahrstuhleffekt“);
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zunehmende Bedeutung von bisher eher unbedeutend eingeschätzter Begleiterscheinungen der Modernisierung, z. B. Umweltzerstörung als Folge der zunehmenden Domestizierung der Natur, und dadurch Entstehung neuartiger Risiken, z. B. Umweltkatastrophen;
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Entstehung neuer persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Risiken in allen sozialen Schichten durch die Verstärkung der Individualisierungstendenzen;
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Erosion der bisherigen Stabilitätsgaranten mit der Folge eines steten Entscheidungsdrucks und zunehmender Eigenverantwortlichkeit, z. B. in den Bereichen Beruf und Partnerschaft.
Bewertung der Chancen der zunehmenden Individualisierung für die eigene Lebensgestaltung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in modernen Gesellschaften ausgehend vom Text M 1, z. B.:
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Ermöglichen individueller Lebensentscheidungen in Abhängigkeit von eigenen Wertvorstellungen und Fähigkeiten;
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Möglichkeit zum Verändern des eingeschlagenen Lebenswegs auch in höherem Alter und daraus resultierende Chancen zum Revidieren von früheren Entscheidungen oder zur Weiterentwicklung, z. B. durch das Nachholen von Bildungsabschlüssen und die Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven;
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Verringerung der sozialen Kontrolle durch die geringere Eingebundenheit in fest gefügte soziale Milieus aufgrund der zunehmenden Individualisierung;
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Möglichkeit zum Knüpfen von Kontakten zu Gleichgesinnten mit ähnlichen Werten bzw. Interessen und gegenseitige Unterstützung ohne Einengung durch ein soziales Milieu;
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Entwicklung von mehr gesellschaftlicher Vielfalt als Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft;
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Stärkung der auf Freiheit basierenden Grundwerte der Demokratie, etwa freie Entfaltung der Persönlichkeit, als Basis des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
→ Du erkennst verschiedene Chancen der zunehmenden Individualisierung für die eigene Lebensgestaltung und den Zusammenhalt der Gesellschaft und bewertest diese begründet.
Analyse und Interpretation des Auszugs M 2 aus der Graphic Novel „Scheiblettenkind“ im Hinblick auf Aufstiegschancen und -barrieren:
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Aufgreifen der Beleidigung „Scheiblettenkind“ im Titel der Graphic Novel als Hinweis auf die fortwirkende Relevanz von Stigmatisierungen in Kindheit und Jugend;
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Darstellung der Möglichkeit des sozialen Aufstiegs durch hochwertige Bildungsabschlüsse wie des Abiturs als Voraussetzung für ein Studium;
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Hinweis auf die finanzielle Unterstützung Studierender nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als sozialstaatliche Leistung zur Ermöglichung eines Studiums unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Familie;
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Verdeutlichung der finanziellen Nöte der Hauptfigur trotz der staatlichen Studienförderung durch die Erwähnung weiterer Verdienstquellen wie etwa Fabrikarbeit während der Semesterferien sowie besondere Betonung der finanziellen Notlage durch die Darstellung der Blutplasmaspende als offensichtlich unerwünschter körperlicher Eingriff;
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Visualisierung des Kontrasts zwischen der eigenen Situation und der von Kommilitoninnen und Kommilitonen durch die Platzierung der wegen der Fabrikarbeit im Hochsommer schweißüberströmten Hauptfigur in angestrengter Körperhaltung am unteren Rand des Panels, den tiefschwarzen Hintergrund, das Fehlen von Aussicht in der Fabrik durch die Glasbausteine und die übergroße Schlange im Kontrast zum Hinweis auf die Erholungsmöglichkeiten und Erfahrungen besser situierter Studierender;
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Veranschaulichung der Selbstzweifel bzw. der Vorbehalte der Gesellschaft durch die sich um den Hals der Hauptfigur windende Schlange und deren Thematisierung der vermeintlich auch in der Gegenwart noch erkennbaren und als Malus verstandenen Herkunft, dabei Verstärkung der Bedrohlichkeit der Schlange durch die direkte Ansprache der Hauptfigur sowie die Zischlaute;
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Verdeutlichung der Auswirkungen der Selbstzweifel auf die Psyche der angespannt im Bett sitzenden Hauptfigur;
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pointierte Darstellung der gesellschaftlichen Hürden und der eigenen Zweifel am sozialen Aufstieg durch die das letzte Panel dominierende, die Hauptfigur trotz erheblicher Gegenwehr körperlich bzw. geistig in Besitz nehmende Schlange und die ihr zuzurechnenden Äußerungen in den Sprechblasen als Verweis auf die begrenzten Möglichkeiten der vertikalen sozialen Intergenerationenmobilität sowie die damit verbundene räumliche Mobilität.
Beurteilen der Beeinflussbarkeit sozialer Ungleichheit durch individuelles Verhalten bzw. durch staatliche Maßnahmen ausgehend vom Auszug aus der Graphic Novel M 2, z. B.:
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Beeinflussbarkeit des eigenen Bildungsstands und des Berufes durch individuelle Entscheidungen und eigenes Engagement bei gleichzeitig sehr unterschiedlicher Belastung in Abhängigkeit vom familiären Hintergrund (vgl. auch den zur Finanzierung des Illustrationsstudiums notwendigen persönlichen Einsatz der Hauptfigur in M 2);
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Beeinflussung der sozialen Mobilität und Ungleichheit durch von der sozialen Herkunft beeinflusste Distinktionsmerkmale, z. B. die Sprache, kulturelle Präferenzen, das Beziehungsnetz, sowie die Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsmuster (vgl. auch die der Schlange zugeschriebenen Denkmuster in der Graphic Novel „Scheiblettenkind“);
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Einfluss sozialstaatlicher Maßnahmen auf das Ausmaß an sozialer Ungleichheit (vgl. Maßnahmen zur Verringerung von Aufstiegshürden z. B. BAföG);
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in Deutschland empirisch nachgewiesene soziale Selektivität des Bildungswesens trotz der staatlichen Bemühungen um einen Ausgleich, bei gleichzeitig individueller Überwindung der Hürden (vgl. hoher Bildungsabschluss der Hauptfigur in M 2 durch persönlichen Einsatz);
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staatlicher Einfluss auf zentrale Dimensionen sozialer Ungleichheit, z. B. durch die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Erziehung, die Bildungs- und Steuerpolitik, bei gleichzeitig begrenztem Gestal tungsspielraum des Staates in einer pluralistischen Gesellschaft mit grundsätzlicher Eigenverantwortung des Einzelnen;
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staatliche Beeinflussbarkeit der Intergenerationenmobilität mit Hilfe von z. B. Erbschaftssteuer;
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Abhängigkeit zentraler Dimensionen sozialer Ungleichheit von nur bedingt individuell steuerbaren Faktoren, z. B. Abhängigkeit der Bildungserfolge von Begabungen sowie außerschulischen und außeruniversitären Erfahrungen bzw. Anregungen und der psychischen Konstitution (vgl. auch die Situation der Hauptfigur in M 2) bei gleichzeitig begrenztem Einfluss des Staats;
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Beeinflussung des eigenen sozialen Status durch die konjunkturellen und demografischen Rahmenbedingungen bei gleichzeitig vorhandenem individuellem Einfluss, z. B. durch die eigene Berufswahl und eines gesunden Lebensstils;
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keine umfassende Steuerbarkeit neuerer Dimensionen sozialer Ungleichheit, etwa der Gesundheit, durch das eigene Verhalten und durch staatliche Maßnahmen trotz der großen Bedeutung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitssystems.
→ Du gelangst zu einem begründeten Werturteil, das ausgehend von der Bezugnahme auf die Graphic Novel „Scheiblettenkind“ die Möglichkeiten des individuellen Verhaltens sowie staatlicher Maßnahmen differenziert reflektiert, aber deren deutlich begrenzte Wirksamkeit berücksichtigt.
Ausweitung zum Halbjahr 12/1
Beurteilung der in dem Artikel von „DIE ZEIT“ dargestellten hybriden Maßnahmen hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials für Gesellschaft und Staat, z. B.:
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Erschütterung des Vertrauens in Demokratie, Medien und Institutionen durch Desinformationsverbreitung und Polarisierung;
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Schwächung staatlicher Handlungsfähigkeit und Untergraben staatlicher Reaktionsfähigkeit durch Ressourcenbindung und anhaltende Einflussversuche;
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Verunsicherung der Bevölkerung und Untergraben gesellschaftlicher Resilienz durch Angstnarrative, etwa zu Krieg, Energieknappheit und Migration, v. a. in sozialen Netzwerken;
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Beeinflussung politischer Meinungsbildung durch manipulative Inhalte im Wahlkontext sowie Normalisierung radikaler und verschwörungsideologischer Positionen;
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Verstärkung gesellschaftlicher Spaltung durch gezielte Angriffe auf die Debattenkultur und dadurch langfristige Erosion des Vertrauens in Staat, Medien und politische Institutionen, z. B. Täuschung durch gefälschte Nachrichtenportale und sogenannte Doppelgänger-Seiten;
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physische Bedrohung von kritischer Infrastruktur durch Sabotageakte und Brandanschläge;
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Gefährdung öffentlicher Sicherheit durch systematisches Schüren von Ängsten und Unruhestiftung;
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Erschwerung staatlicher Abwehrmaßnahmen durch Unschärfe zwischen Meinung, Manipulation und Sabotage.
→ Du kommst zu dem Schluss, dass das Gefährdungspotenzial hybrider Maßnahmen zur Interessendurchsetzung Russlands hoch ist, da sie an der Schnittstelle von psychologischer Kriegsführung, politischer Polarisierung und Destabilisierung sowie realer Sabotage operieren.
Diskussion der Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten gegen hybride Maßnahmen ausgehend vom Artikel am Beispiel Deutschlands:
Argumente, die für die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten sprechen, z. B.:
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Ansatz der vernetzten Gefahrenanalyse, d. h. ganzheitliche, koordinierte Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Akteure;
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Aufbau von gesellschaftlicher Resilienz gegenüber Desinformationskampagnen, z. B. durch politische Bildung;
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Reduzierung strategischer Abhängigkeiten z. B. im Energie- oder Hochtechnologiebereich;
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außenpolitische Reaktion, etwa durch wirtschaftliche Sanktionen oder diplomatischen Druck;
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Verbesserung der Datenanalyse und Cybersicherheit durch gesetzliche Maßnahmen, z. B. europäischer Rechtsakt zur Cybersicherheit, oder den Ausbau der digitalen Infrastruktur;
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Förderung der Resilienz der Informations- und Kommunikationstechnologie, z. B. durch das Bundesamt für Sicherheit in der Infor mationstechnik.
Argumente, die die Wirksamkeit staatlicher Möglichkeiten relativieren, z. B.:
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erschwerter Zugriff und Beweisführung der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den tatsächlichen Urheberinnen und Urhebern wie z. B. russische Hackergruppen;
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begrenzte staatliche Handhabe gegen gezielte Desinformation in den Sozialen Medien;
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Komplexität und Fehleranfälligkeit der notwendigen Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren wie dem Bundesamt für Informationssicherheit, dem Verfassungsschutz oder den Polizeibehörden;
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vergleichbar langsame Reaktionsfähigkeit, z. B. durch notwendige Gesetzgebungsprozesse;
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Abhängigkeit von internationalen Partnern wie EU oder NATO mit u. U. unterschiedlichen Interessen bzw. Gefahrenbewertungen;
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nicht ausreichend ausgebaute Resilienz der Zivilgesellschaft z. B. im Bereich der Desinformation oder des Zivilschutzes, nur langsame Entfaltung der Wirksamkeit politischer Bildung;
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sich dynamisch verändernde Gefahrenlagen;
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wirtschaftliche Abhängigkeiten von potenziellen Urhebern von hybriden Maßnahmen als Hemmnis für deren Sanktionierung.
→ Du erkennst, dass die Bundesrepublik Deutschland durchaus wirksam gegen hybride Maßnahmen vorgehen kann, dabei aber auch in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt ist.
Ausweitung zum Halbjahr 12/2
Überprüfung der Eignung des Artikels und des Verfassungsauszugs als Grundlage für das Referat zum Thema „Menschenrechte in Verfassungsnorm und Verfassungsrealität am Beispiel Georgiens“:
Die Eignung stützende Aspekte, z. B.:
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Veranschaulichung der staatlichen Diskriminierung von Personen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung in Georgien;
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Verstoß gegen das in der Verfassung Georgiens zugesicherte Diskriminierungsverbot;
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Beleg für die mögliche Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität, gerade in Staaten mit Demokratiedefizit;
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Aufzeigen der Schlüsselfunktion des Minderheitenschutzes und der Einklagbarkeit von Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat;
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Spiegelung der Bedeutung der umfassenden Garantie der Menschenrechte als wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Demokratie und Diktatur;
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Bericht über Gesetz zur „ausländischen Einflussnahme“ als Hinweis auf antidemokratische Tendenzen, etwa durch die Einschränkung des Menschenrechts auf Medien- und Informationsfreiheit.
Die Eignung relativierende Aspekte, z. B.:
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fehlende Informationen über weitere wesentliche Aspekte des Umgangs mit Menschenrechten in Georgien (z. B. bezüglich des Asylrechts);
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mangelnde Möglichkeit zum Abgleich der Informationen mit anderen Medienberichten;
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fehlende weitere Informationen zur Verfassungsnorm der Menschenrechte sowie ihrer Einklagbarkeit;
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offene Frage nach juristischem Verständnis des Begriffs „Geschlecht“ in der Verfassung Georgiens im Sinne des biologischen Geschlechts, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung;
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nur Hinweis auf, aber kein Beleg für das Vorhandensein einzelner Grundrechte in Georgien (vgl. Demonstrationen proeuropäischer Bürgerinnen und Bürger).
→ Du kommst zu dem Ergebnis, dass die Materialien zwar über die Bedeutung der Einschränkung wesentlicher Freiheits- und Gleichheitsrechte berichten und mit dem Auszug aus der Verfassung einen Einblick in die verfassungsrechtliche Verankerung geben, aber kein vollständiges Bild über die Umsetzung der Menschenrechte in Georgien vermitteln.
Diskussion von Möglichkeiten und Grenzen der Demokratieförderung von außen anhand des Materials:
Möglichkeiten der Demokratieförderung von außen, z. B.:
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internationale Ächtung von Menschenrechtsverletzungen, etwa von queerfeindlicher Politik im Rahmen der Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention (vgl. Material);
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Einwirkung auf diplomatischer und rechtlicher Ebene, etwa durch Einfordern demokratischer Standards als Grundvoraussetzung für einen EU-Beitritt (vgl. Material);
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Einschränkung wirtschaftlicher Unterstützung bzw. Zusammenarbeit als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, z. B. Reduktion der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit;
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mediale und öffentlichkeitswirksame Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen als Signalwirkung für proeuropäische Demonstrantinnen und Demonstranten (vgl. Material);
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strukturelle und finanzielle Unterstützung demokratischer bzw. regierungskritischer Gruppen und Einrichtungen und damit auch Aus druck von Solidarität mit Betroffenen.
Grenzen der Demokratieförderung von außen, z. B.:
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Selbstbestimmungsrecht eines Landes über innere Angelegenheiten (vgl. Abstimmung des Gesetzes im Parlament) und damit fehlende Legitimation zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung von außen (vgl. Material);
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Einflussnahme anderer undemokratischer internationaler Partner und Kooperation mit diesen, etwa Nähe zu Russland (vgl. Material);
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geringe Beeinflussbarkeit bestimmter Strukturen, traditionalistischer Werte und Einflussgeber vor Ort (vgl. Material).
→ Du gelangst zu einem abschließenden Urteil.