Aufgabe I – Frieden und Sicherheit in der deutschen Außenpolitik und das europäische Projekt
Frieden und Sicherheit in der deutschen Außenpolitik und das europäische Projekt
Prüfungsteil A
Stelle wesentliche Einflussfaktoren auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland dar!
Die Bundesrepublik Deutschland engagiert sich außenpolitisch weltweit.
Arbeite aus dem Text M 1 die vereinbarten Ziele und Maßnahmen für die Sahelzone heraus!
„Das Problem Terror will man inzwischen entwicklungspolitisch lösen, ,nicht militärisch’.“ (M 1, Z. 41)
Beurteile ausgehend von den Ergebnissen aus Teilaufgabe 2.1 Chancen und Hemmnisse des zivilen Einsatzes für den positiven Frieden!
Die EU als Akteur der internationalen Politik kooperiert mit Staaten weltweit und diskutiert gleichzeitig immer wieder, wie die europäische Zusammenarbeit demokratisch gestaltet werden kann.
Ermittle aus den Materialien M 2 und M 3 Herausforderungen in der EU im Hinblick auf die Demokratie!
Entwickle ausgehend von den in M 2 bzw. M 3 deutlich werdenden Herausforderungen zwei Vorschläge zur weiteren Demokratisierung der EU!
Prüfungsteil B
Bearbeite eine Halbjahresaufgabe entweder zu 13/1 oder 13/2.
Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Im Jahr 2025 veröffentlichte der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Studie zur wirtschaftlichen Abhängigkeit von Frauen.
Beurteile ausgehend vom Diagramm die soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt!
Überprüfe, inwiefern politische Maßnahmen gegen Sexismus die soziale Ungleichheit in der Arbeitswelt verringern können!
Material: Statistik zum nicht hinreichenden Verdienst von Beschäftigten im Haupterwerbsalter


1brutto: Vom Bruttobetrag müssen noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Wie hoch sie sind, hängt von persönlichen Lebensumständen ab.
Anmerkungen:
• Existenzminimum: Das Existenzminimum definiert, wie viel Geld ein Mensch mindestens zum Leben braucht. In Deutschland belief es sich im Jahr 2023 für eine erwachsene Person auf 1.502 € brutto1 monatlich und für eine erwachsene Person mit einem Kind unter 6 Jahren auf 1.858 € brutto monatlich. Damit ist die Existenz einer Person aber nur kurzfristig, d. h. lediglich für den aktuellen Monat, abgesichert.
• langfristige Existenzsicherung: Um auch für den Fall von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter zumindest in Höhe des Existenzminimums abgesichert zu sein, ist ein deutlich höheres Bruttomonatseinkommen nötig (2.872 € brutto für eine Person ohne Kind, 3.609 € brutto für eine Person mit Kind unter 6 Jahren).
Quelle: eigene Darstellung auf Basis von Irene Pimminger: Wie unabhängig sind Frauen in Deutschland? Zur Bedeutung existenzsichernder Beschäftigung für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen, hrsg. vom Deutschen Gewerkschaftsbund 2025, S. 12 und 17, https://frauen.dgb.de/++co++bf41405a-e55b-11ef-9765-3585419c1970 (Stand: 10. September 2025).
Ausweitung zum Halbjahr 13/2
Beurteile anhand des Flyers zum Aktionstag „Red Hand Day“, inwiefern eine Initiative wie „Die Aktion Rote Hand – Gib uns deine Hand!“ geeignet ist, einen Beitrag zum Schutz von Kindern vor dem Missbrauch als Kindersoldatinnen und Kindersoldaten zu leisten!
Bewerte, inwiefern das Völkerrecht Möglichkeiten zum Schutz von Kindern in internationalen Konflikten bietet!
Material: Flyer zum Aktionstag „Red Hand Day“ am 12. Februar


Quelle: eigene Erstellung auf Basis von Deutsches Bündnis Kindersoldaten: Rote-Hand-Aktion, https://www.kindersoldaten.info/rote-hand-aktion/ (Stand 6. September 2025).
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Material 1: Florian Nass und Leila van Rinsum in der Onlineausgabe der Zeitung taz vom 16. Juli 2024 über den Abschluss der Konferenz der Sahel-Allianz in Berlin
Am 16. Juli 2024 endete in Berlin die Geberkonferenz der Sahel-Allianz. Das Bündnis koordiniert die internationale Entwicklungszusammenarbeit in den fünf Sahel-Staaten Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad. Thema der Konferenz, deren Vorsitz Svenja Schulze, damalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2021-2025), innehatte, war die Bekämpfung des Terrorismus.
Quelle: Florian Nass und Leila van Rinsum: Entwicklungspolitik in der Sahelzone. Mit Bildung gegen Terror, Onlineausgabe der taz vom 16. Juli 2024, https://taz.de/Entwicklungspolitik-in-der-Sahel-Region/!6021012/ (Stand: 8. September 2025).
Material 2: Schaubild zur degressiven Proportionalität der Organisation Europe Direct Berlin und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung vom Februar 2024


Quelle: Europe Direct Berlin und Berliner Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Meine Stimme für Europa. Die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024, Berlin 2024, S. 5, https://www.berlin.de/politische-bildung/publikationen/broschueren/lpb_broschuere-europawahl_de_bf.pdf?ts=1711356653 (Stand: 8. September 2025).
Material 3: Schaubild zu im Transparenzregister der Europäischen Union eingetragenen Lobbygruppen und Organisationen
Gruppen und Organisationen, deren Tätigkeit darauf zielt, die Politik der Europäischen Union gezielt zu beeinflussen, werden im sogenannten Transparenzregister erfasst, um ihre Aktivitäten sichtbar zu machen. Die Registrierung in der Internetdatenbank ist grundsätzlich freiwillig, aber um einen Zugangsausweis für das Europäische Parlament zu erhalten und als Redner in öffentlichen Anhörungen sprechen zu können, ist sie obligatorisch.


Quelle: eigene Erstellung auf Basis von Kontrast: Wer wie viele Lobbyisten im EU-Parlament hat?, https://radiohoerer.info/feature-die-lobby-im-vorraum-der-macht-von-lorenz-schroeter/ (Stand: 8. September 2025).
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monatlich kündbarSchulLV Plus-Vorteile im ÜberblickDu hast bereits einen Account?Darstellung wesentlicher Einflussfaktoren auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, z. B.:
-
verfassungsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes, insbesondere Bekenntnis zu unveräußerlichen Grundrechten;
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Einbindung in internationale Organisationen, v. a. UNO, EU, NATO;
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besondere historische Verantwortung, v. a. im Verhältnis zu Israel;
-
konzeptionelle, finanzielle und strategische Überlegungen von Bundesregierung und Bundestag;
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öffentliche Meinung zu Grundsatzfragen der Außenpolitik;
-
geostrategische Lage in der Mitte Europas;
-
Frage nach Ausstattung mit Ressourcen, etwa zur Energiegewinnung;
-
wirtschaftliche Interessen und Beziehungen zu anderen Ländern sowie weltwirtschaftliche Entwicklungen;
-
weltpolitische Entwicklungen und Konflikte, z. B. Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Herausarbeiten der vereinbarten Ziele und Maßnahmen für die Sahelzone aus M 1:
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Vertiefung der Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und der Zivilgesellschaft zur Förderung von Bildung, Arbeit und sozialer Absicherung;
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Schaffung von Zukunftsperspektiven für junge Menschen zur Eindämmung der Ursachen von Terrorismus;
-
Fortführung der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerorganisationen, wie Unicef oder dem WFP, und Koordination internationaler Hilfe trotz politischer Umbrüche;
-
Stabilisierung durch entwicklungspolitische statt militärische Ansätze, z. B. Unterstützung schulischer Bildung;
-
Stärkung ländlicher Strukturen durch gemeindebasierte Entwicklungsarbeit, z. B. Wiederbegrünung von Ödland;
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Verknüpfung von ökologischen, ökonomischen und sicherheitspolitischen Zielen sowie Strategien;
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Absicherung humanitärer Hilfe trotz geplanter Haushaltskürzungen.
Beurteilung von Chancen und Hemmnissen des zivilen Einsatzes für den positiven Frieden ausgehend von den Ergebnissen aus der Aufgabe 2.1:
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positiver Frieden als Prozess und Verknüpfung von militärischen, sozialen, ökologischen, ökonomischen, ethischen Faktoren für ein idealtypisches Zusammenleben in Frieden und Sicherheit.
Chancen des zivilen Einsatzes für den positiven Frieden, z. B.:
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humanitäre Hilfe und Initiativen zur Konfliktbeilegung auch als Engagement in Terrorismus- und Kriegsgebieten;
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Ausrichtung insbesondere auf mittel- und langfristige Wirkungen im Sinne des Friedens als Prozess;
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Fokussierung auf die Ursachenbekämpfung des Terrorismus statt auf einen ausschließlichen Einsatz militärischer Mittel im Sinne des negativen Friedensbegriffs;
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Förderung von Umweltschutzmaßnahmen zur Erhaltung der Lebensgrundlagen vor Ort (vgl. M 1);
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Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung von Staaten zur Steigerung der ökonomischen Sicherheit und die Erhöhung des Bildungsniveaus (vgl. M 1);
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Unterstützung einer stabilen Zivilgesellschaft zur Demokratieförderung in den sich entwickelnden Staaten (vgl. M 1);
-
Förderung effektiver staatlicher Strukturen zur Verbesserung von Sicherheit und Schutz der Bevölkerung;
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Bündelung von Fachwissen und Entwicklung ganzheitlicher Ansätze durch die Zusammenarbeit verschiedener staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure, etwa im Sinne des ressortgemeinsamen Ansatzes (vgl. M 1).
Hemmnisse des zivilen Einsatzes für den positiven Frieden, z. B.:
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Deeskalation kriegerischer Auseinandersetzungen als Grundlage für Engagement ziviler Akteure;
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Notwendigkeit von Geduld und Durchhaltevermögen aufgrund nur schwer messbarer und erst mittelfristig sichtbarer Fortschritte;
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Komplexität von Konfliktsituationen und erschwerte Kooperation mit Regierungen der sich entwickelnden Staaten durch teils fragile Staatlichkeit (vgl. M 1);
-
Abhängigkeit von der Kooperationsbereitschaft der Regierungen bzw. der relevanten Akteure;
-
Rückschläge in der Entwicklung durch Terrorismus, ethnische Konflikte oder politische Instabilität (vgl. M 1);
-
ungünstige Rahmenbedingungen in den sich entwickelnden Ländern, etwa Korruption oder massives Ausmaß der Folgen des Klimawandels;
-
finanzielle Überforderung durch die Zunahme kostspieliger internationaler Verpflichtungen, etwa im Bereich kollektiver Sicherheitsmaßnahmen;
-
begrenzte Ausgaben der Industrieländer für zivile Projekte im Vergleich zum Gesamthaushalt (vgl. M 1).
→ Dann findest du ein abschließendes Urteil vor dem Hintergrund des Friedensbegriff.
Ermitteln von Herausforderungen in der EU im Hinblick auf die Demokratie aus den Materialien M 2 und M 3:
Herausforderungen aus M 2, z. B.:
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ungleiche Verteilung der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten je Mitgliedstaat innerhalb der EU, z. B. 96 Abgeordnete in Deutschland, kleinere Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern mit nur sechs Vertreterinnen und Vertreter;
-
nationale Perspektive der Wahl im Gegensatz zur europaweiten Kooperation in der Politik der EU, z. B. keine europaweit einheitlichen Wahllisten;
-
Verletzung des Prinzips der Gleichheit der Wahl durch Übergewicht der Abgeordnetenzahl bevölkerungsarmer Länder im Verhältnis zur Einwohnerzahl gegenüber bevölkerungsreichen Ländern;
-
unausgeglichene Einflussverteilung zwischen großen und kleinen Staaten durch die Abgeordneten, z. B. durch Möglichkeiten des Austauschs und der Zusammenarbeit mit nationalem Fokus.
Herausforderungen aus M 3, z. B.:
-
deutliches Übergewicht wirtschaftlicher Gruppen im Vergleich zur Lobby für den Verbraucherschutz oder der Arbeitnehmervertretung;
-
Gefahr einer eher einseitigen Beeinflussung von Entscheidungen zugunsten von Partikularinteressen;
-
mögliche Gefährdung der demokratischen Ausgewogenheit durch die Ungleichheit der Einflussmöglichkeiten zwischen finanzstarken und finanzschwachen Interessengruppen, z. B. Wirtschaft im Gegensatz zu Arbeitnehmerinteressen;
-
Förderung von Misstrauen und Verdacht auf unzulässige Einflussnahme durch lediglich freiwillige Eintragung ins Transparenzregister;
-
Möglichkeit der informellen Einflussnahme von Interessensgruppen ohne öffentliche Kontrolle;
-
Risiko der Aushöhlung des Gemeinwohlauftrags der Politik;
-
sorgfältige Abwägung verschiedener Interessen als Herausforderung für den Gesetzgeber.
Entwicklung zweier Vorschläge zur weiteren Demokratisierung der EU ausgehend von einer in M 2 oder M 3 deutlich werdenden Herausforderung, z. B.:
-
Einführung eines Zwei-Stimmen-Systems mit transnationalen bzw. europaweiten Kandidatenlisten und grenzüberschreitender Wählbarkeit der Kandidierenden für das Europäische Parlament zur Stärkung der europäischen Perspektive und der Verringerung ungleicher Repräsentation (vgl. M 2);
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Aufstellung europäischer Wahlprogramme und Spitzenkandidatinnen bzw. Spitzenkandidaten zur Stärkung einer europäischen Öffentlichkeit und europäischer Parteien im Sinne einer gesamteuropäischen Debattenkultur (vgl. M 2);
-
Einführung eines verbindlichen und erweiterten Lobbyregisters zur Sicherung des gleichberechtigten Zugangs aller Interessengruppen zu Entscheidungsträgern (vgl. M 3);
-
effektive Durchsetzung und Verpflichtung zur vollständigen Registrierung aller Lobbyakteure und Offenlegung aller Treffen zwischen EU-Organen und Interessensvertretern zur Sicherstellung einer ausgewogenen Berücksichtigung verschiedener gesellschaftlicher Interessen (vgl. M 3);
-
verpflichtende Dokumentation von Themen, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Ergebnissen politischer Einflussnahmen zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und öffentlichen Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen im Sinne der Transparenz (vgl. M 3).
→ Du kannst auch andere Vorschläge ausarbeiten. Unverzichtbar ist die schlüssige Rückbindung an eine in M 2 oder M 3 deutlich werdende Herausforderung sowie die Darstellung der angestrebten Umsetzung und der erwarteten Wirkung auf das Demokratiedefizit.
Ausweitung zum Halbjahr 13/1
Beurteilung der sozialen Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in der Arbeitswelt ausgehend vom Diagramm, z. B.:
-
2023 erheblich höherer Anteil von Frauen im Haupterwerbsalter von 25-55 Jahren mit Verdienst unterhalb des kurz- und vor allem langfristigen Existenzminimums für eine erwachsene Person mit und ohne Kind als bei Männern, z. B. 70 % der Frauen mit Kind ohne langfristige Existenzsicherung im Vergleich zu 47 % der Männer mit Kind (vgl. Material);
-
Kinder als Armutsrisiko für beide Geschlechter angesichts des hö heren Anteils an Personen unter dem kurz- und langfristigen Existenzminimum, aber erheblich größere Betroffenheit von Frauen, z. B. um 7 % höherer Wert der Frauen mit Kind im Vergleich zu Frauen ohne Kind mit einem Verdienst unterhalb des Existenzminimums (vgl. Material);
-
als Folge des häufig nicht hinreichenden Verdienstes von Frauen sehr große Abhängigkeit von einem eventuellen Partner bzw. einer Partnerin bzw. von staatlicher Unterstützung und auch Gefahr eines sozialen Abrutschens durch Unvorhergesehenes sowohl während des Erwerbslebens als auch im Rentenalter;
-
vielfältige Gründe für die sich im Material spiegelnde berufliche Ungleichheit, etwa Gender Pay Gap, unterschiedliche, aber sich annähernde, Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Männern oder verschiedene Teilzeitquoten insbesondere als Folge der Unterschiede bei der Übernahme von Care-Arbeit;
-
geringerer Anteil von Frauen in Spitzenpositionen in Wirtschaft, Verwaltung und Politik;
-
kaum Berücksichtigung der durchschnittlich größeren Bildungserfolge als Grundlage für zukünftigen beruflichen Werdegang von Mädchen bzw. Frauen als von Jungen und Männern als Folge der jeweiligen Geschlechterrollen;
-
rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen als Grundvoraussetzung für eine geringe Geschlechterungleichheit in Deutschland.
→ Du gelangst ausgehend von den empirischen Daten des Diagramms zu einem begründeten Sachurteil hinsichtlich der sozialen Ungleichheit zwischen Männern und Frauen.
Überprüfung, inwiefern politische Maßnahmen gegen Sexismus die soziale Ungleichheit in der Arbeitswelt verringern können, z. B.:
-
Sexismus als Benachteiligung, Abwertung, Verletzung und Unterdrückung einer Person oder einer Gruppe aufgrund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung;
-
Beratungs- und Beschwerdestellen als niedrigschwellige Unterstützung bei der rechtlichen Klärung und ggf. als Unterstützung bei einer Intervention gegen Sexismus, wie etwa die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung;
-
staatliche Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Sexismus mit dem Bereitstellen von Informationen über die eigenen Rechte sowie zur Verdeutlichung der gesamtgesellschaftlichen Relevanz auch für gegenwärtig nicht direkt Betroffene und der negativen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Organisationen;
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politische Vorgaben zur Entwicklung von Richtlinien gegen Diskriminierung bzw. Sexismus als Unterstützung für Betroffene sowie als rechtliche Absicherung für Unternehmen mit konkreten Folgen für die Organisationskultur trotz des Beharrungsvermögens von informellen Regelungen und der über lange Zeit hinweg entwickelten sozialen Praxis;
-
Grenzen staatlicher Einflussnahme auf Mentalitäten und Arbeitsklima gerade unterhalb der Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz;
-
ambivalente Folgen von Quotenregelungen, z. B. effektive Erhöhung des Frauenanteils und dadurch Schaffen von Rollenvorbildern, Verringerung des Gender Pay Gaps durch Vergabe von i. d. R. hochdotierten Positionen an Frauen, aber Unterstellung mangelnder Qualifikation aufgrund der Begünstigung durch eine Quotenregelung, i. d. R. begrenzte Wirkung von Quotenregelungen aufgrund ihres Bezugs auf eine geringe Zahl hochrangiger Positionen.
→ Du gelangst auf der Basis der Untersuchung der tatsächlichen oder möglichen Auswirkungen von politischen Maßnahmen gegen Sexismus zu einem eigenständigen und begründeten Urteil darüber, inwiefern diese die soziale Ungleichheit in der Arbeitswelt verringern können. Dabei berücksichtigst du, dass neben Sexismus auch unterschiedliche Ursachen von sozialer Ungleichheit in der Arbeitswelt existieren, die wiederum andere Maßnahmen erforderlich machen.
Ausweitung zum Halbjahr 13/2
Beurteilung eines möglichen Beitrags der „Aktion Rote Hand“ zum Schutz von Kindern vor dem Missbrauch als Kindersoldaten anhand des Flyers zur „Aktion Rote Hand“:
Möglichkeiten eines wirksamen Beitrags, z. B.:
-
Generierung von Aufmerksamkeit für das Thema durch eine jährliche öffentliche und öffentlichkeitswirksame Protestaktion mit hoher Reichweite (vgl. Material, z. B. sehr hohe Zahl der gesammelten Handabdrücke);
-
Vielfältigkeit und hohe Popularität der Unterstützerinnen und Unterstützer der Protestaktion in Form von global agierenden NGOs einerseits und prominenten Personen andererseits;
-
Verankerung des Themas in der Politik durch Übergabe der Forderungen des Aktionsbündnisses an politische Vertreterinnen und Vertreter (vgl. Material);
-
Symbolcharakter und hoher Wiedererkennungswert der roten Hand als Zeichen für den Protest gegen den Missbrauch von Kindern als Soldatinnen und Soldaten;
-
regelmäßige mediale Präsenz des Themas durch feststehenden Termin;
-
Möglichkeit zur niederschwelligen, aktiven Begegnung mit einer schwierigen Thematik im Bildungsbereich;
-
öffentlichkeitswirksame Mahnung zur Einhaltung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention.
Grenzen eines wirksamen Beitrags, z. B.:
-
Beschränkung auf symbolischen Protest;
-
mangelnde Einflussmöglichkeiten der Protestaktion auf konkrete politische Agenda, z. B. wegen der Auswahl der Adressatinnen und Adressaten (vgl. Material);
-
prinzipielle Souveränität von Staaten als Ursache für fehlende direkte Handlungsmöglichkeiten vor Ort;
-
begrenzter Zugriff auf bewaffnete Gruppen jenseits staatlicher Strukturen, etwa Terrorgruppen;
-
beschränkte Wirksamkeit einer zeitlich begrenzten Protestaktion (vgl. Material).
→ Du erkennst, dass die Aktion einen Beitrag vor allem im Hinblick auf die Wahrnehmung der Öffentlichkeit leistet, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit keine konkreten politischen Maßnahmen anstoßen kann. In deinen Ausführungen beziehst du dich konkret auf das vorliegende Material.
Bewertung der Möglichkeiten des Völkerrechts zum Schutz von Kindern in internationalen Konflikten:
Aspekte, die für Möglichkeiten des Völkerrechts sprechen, z. B.:
-
Setzung eines rechtlichen Rahmens durch die UN-Kinderrechtskonvention, deren Zusatzprotokolle sowie weiterer Rechtsnormen des Völkerrechts;
-
Schutzfunktion des Völkerrechts durch Einschränkung von Gewalt und Beförderung einer gewaltfreien Konfliktlösung;
-
hohe Anerkennungsbereitschaft des Völkerrechts durch Staaten;
-
Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften durch den Internationalen Strafgerichtshof auf Basis des Römischen Statuts oder auch nationale Gerichtsbarkeit;
-
Schutz von Kindern im Rahmen von humanitären Interventionen und Friedensmissionen der UN auf der Basis des Völkerrechts;
-
Möglichkeit zur Thematisierung und Problematisierung von Kinderrechten innerhalb der internationalen Gemeinschaft.
Aspekte, die die Möglichkeiten des Völkerrechts begrenzen, z. B.:
-
Einschränkung der Wirksamkeit des Völkerrechts durch die Souveränität der Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts;
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Beschränkung der Umsetzung durch nationale Interessen, Konflikt- und Krisenlagen und regionale Rahmenbedingungen;
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Umsetzung des Völkerrechts in Abhängigkeit von der Anerkennung durch die jeweiligen Staaten;
-
eingeschränkte Sanktionierbarkeit durch Fehlen einer zentralen Gesetzgebungs- und Vollstreckungsinstanz, d. h. Selbstverwiesenheit der Staaten zur Erfüllung völkerrechtlicher Pflichten;
-
mangelnde Lobby für Kinderrechte in zahlreichen Staaten.
→ Du gelangst zu einem abschließenden Urteil.